Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Ein Smartphone bis 800 € netto buchen Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut (SKR03 0480, SKR04 0670) und schreiben es sofort ab. Teurere Geräte (etwa über 1.000 €) aktivieren Sie und schreiben sie ab; ob die 1-Jahres-Regel für Computer greift, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Die übliche Nutzungsdauer liegt bei 5 Jahren nach AfA-Tabelle.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Die private Nutzung eines betrieblichen Handys durch den Geschäftsführer ist steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Ob Smartphones unter die Nutzungsdauer von einem Jahr für Computerhardware fallen, ist nicht abschließend geklärt.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs. 2 EStG, § 3 Nr. 45 EStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt Gerätekäufe und legt sie im Anlagenverzeichnis an; Vertragsrechnungen bucht er monatlich als Telefonkosten.
Bis 800 € netto ja. Darüber wird es aktiviert und abgeschrieben.
Ja, die private Nutzung eines betrieblichen Handys ist für Arbeitnehmer steuerfrei.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.