Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Anschaffungen zwischen 250 und 800 € netto buchen Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut (SKR03 0480, SKR04 0670) und schreiben sie im selben Jahr voll ab (SKR03 4855, SKR04 6260). Bis 250 € netto ist es direkt Aufwand.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer.
Ein GWG muss selbstständig nutzbar sein, ein Drucker ohne PC ist es, ein Laptop-Akku nicht. Alternativ können Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 € in einen Sammelposten gebucht und über fünf Jahre abgeschrieben werden. Das Wahlrecht gilt dann für alle Anschaffungen des Jahres.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs. 2 und 2a EStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent prüft bei jeder Anschaffung Nettopreis und selbstständige Nutzbarkeit und wählt Aufwand, GWG oder Anlage.
800 € netto für die Sofortabschreibung, 250 € netto als Untergrenze.
Die Sofortabschreibung ist fast immer günstiger. Den Sammelposten wählen nur wenige Unternehmen.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.