Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Den Beitrag zur Industrie- und Handelskammer buchen Sie auf Beiträge: SKR03 4380, SKR04 6420.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer, der Beitrag ist nicht umsatzsteuerbar.
Jede GmbH ist Pflichtmitglied der IHK (bei Handwerksbetrieben der Handwerkskammer). Der Beitrag besteht aus Grundbeitrag und Umlage nach dem Gewerbeertrag. Neugründungen sind je nach Kammer in den ersten Jahren teilweise befreit.
Rechtsgrundlagen: § 3 IHKG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt den IHK-Bescheid und legt die Fälligkeit in den Kalender.
Ja, er ist eine Betriebsausgabe.
Ja, die Mitgliedschaft ist Pflicht. Die Höhe hängt vom Gewerbeertrag ab.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.