Buchen in SKR03 & SKR04 · GmbH & UG

IHK-Beitrag buchen: Konten und Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.

Kurz gesagtabzugsfähig

Den Beitrag zur Industrie- und Handelskammer buchen Sie auf Beiträge: SKR03 4380, SKR04 6420.

Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Zahlung des IHK-Beitrags

  • Soll
    SKR03 4380Beiträge
    SKR04 6420Beiträge
  • Haben
    SKR03 1200Bank
    SKR04 1800Bank

Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer, der Beitrag ist nicht umsatzsteuerbar.

Steuerlicher Hintergrund

Jede GmbH ist Pflichtmitglied der IHK (bei Handwerksbetrieben der Handwerkskammer). Der Beitrag besteht aus Grundbeitrag und Umlage nach dem Gewerbeertrag. Neugründungen sind je nach Kammer in den ersten Jahren teilweise befreit.

Rechtsgrundlagen: § 3 IHKG

Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen

Worauf Sie achten sollten

  • Der Bescheid ist oft vorläufig und wird nach dem Gewerbesteuerbescheid angepasst. Erstattungen buchen Sie gegen dasselbe Konto.
  • Beiträge zu freiwilligen Verbänden gehören ebenfalls auf Beiträge.
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.

Der Agent erkennt den IHK-Bescheid und legt die Fälligkeit in den Kalender.

  • Belege, Bank und Steuerbescheide landen automatisch in der Buchhaltung
  • Fragen kommen als kurze Rückfrage aufs Handy, nicht als Stapel
  • Ein Steuerberater prüft und unterschreibt den Jahresabschluss

Nur für Neuigkeiten zum Start von Heft, jederzeit löschbar. Datenschutz

So arbeitet der Beleg-Agent

Häufige Fragen

Ist der IHK-Beitrag abzugsfähig?

Ja, er ist eine Betriebsausgabe.

Muss eine GmbH IHK-Beitrag zahlen?

Ja, die Mitgliedschaft ist Pflicht. Die Höhe hängt vom Gewerbeertrag ab.

Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.

Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.