Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Kurse, Seminare und Weiterbildungen für Mitarbeiter und Geschäftsführer buchen Sie auf SKR03 4945, SKR04 6821.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar, sofern der Anbieter Umsatzsteuer ausweist.
Umsatzsteuer: Je nach Beleg.
Betrieblich veranlasste Fortbildung ist für die GmbH Betriebsausgabe und für den Mitarbeiter kein Arbeitslohn. Viele Bildungsträger sind umsatzsteuerfrei, dann gibt es keine Vorsteuer.
Rechtsgrundlagen: R 19.7 LStR
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt Seminarrechnungen und fragt nur, wer teilgenommen hat.
Ja, wenn sie betrieblich veranlasst sind.
Nein, bei überwiegend betrieblichem Interesse nicht.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.