Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Sponsoring mit Gegenleistung (Logo auf Trikot, Banner, Erwähnung) buchen Sie als Werbekosten: SKR03 4600, SKR04 6600. Ohne Werbegegenleistung ist es eine Spende.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar, wenn der Verein eine Rechnung mit Umsatzsteuer stellt.
Sponsoring ist Betriebsausgabe, wenn die GmbH sich einen wirtschaftlichen Vorteil verspricht, etwa Werbung oder Image. Steht die Leistung in keinem Verhältnis zur Gegenleistung, kann es als Spende oder, bei Nähe zum Gesellschafter, als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.
Rechtsgrundlagen: BMF-Schreiben vom 18.02.1998 (Sponsoring-Erlass)
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent fragt nach dem Vertrag oder der Rechnung des Vereins und legt sie zum Beleg.
Ja, wenn eine Werbegegenleistung vereinbart ist.
Bei der Spende gibt es keine Gegenleistung. Sie ist bei der GmbH nur im Rahmen des § 9 KStG abziehbar.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.