Buchen in SKR03 & SKR04 · GmbH & UG

Sponsoring buchen: Konten und Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.

Kurz gesagtabzugsfähig

Sponsoring mit Gegenleistung (Logo auf Trikot, Banner, Erwähnung) buchen Sie als Werbekosten: SKR03 4600, SKR04 6600. Ohne Werbegegenleistung ist es eine Spende.

Buchungssatz in SKR03 und SKR04

Sponsoring mit Rechnung

  • Soll
    SKR03 4600Werbekosten
    SKR04 6600Werbekosten
  • SollVorsteuer 19 %
    SKR03 1576Abziehbare Vorsteuer 19 %
    SKR04 1406Abziehbare Vorsteuer 19 %
  • Haben
    SKR03 1600Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    SKR04 3300Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar, wenn der Verein eine Rechnung mit Umsatzsteuer stellt.

Steuerlicher Hintergrund

Sponsoring ist Betriebsausgabe, wenn die GmbH sich einen wirtschaftlichen Vorteil verspricht, etwa Werbung oder Image. Steht die Leistung in keinem Verhältnis zur Gegenleistung, kann es als Spende oder, bei Nähe zum Gesellschafter, als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.

Rechtsgrundlagen: BMF-Schreiben vom 18.02.1998 (Sponsoring-Erlass)

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Worauf Sie achten sollten

  • Lassen Sie sich die Gegenleistung schriftlich bestätigen (Sponsoringvertrag).
  • Sponsoring des Sportvereins der eigenen Kinder ist ein Klassiker für die Betriebsprüfung.
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.

Der Agent fragt nach dem Vertrag oder der Rechnung des Vereins und legt sie zum Beleg.

  • Belege, Bank und Steuerbescheide landen automatisch in der Buchhaltung
  • Fragen kommen als kurze Rückfrage aufs Handy, nicht als Stapel
  • Ein Steuerberater prüft und unterschreibt den Jahresabschluss

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So arbeitet der Beleg-Agent

Häufige Fragen

Ist Sponsoring abzugsfähig?

Ja, wenn eine Werbegegenleistung vereinbart ist.

Was ist der Unterschied zur Spende?

Bei der Spende gibt es keine Gegenleistung. Sie ist bei der GmbH nur im Rahmen des § 9 KStG abziehbar.

Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.

Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.