Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Bürobedarf wie Papier, Stifte, Ordner und Druckerpatronen buchen Sie auf SKR03 4930, SKR04 6815.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar.
Bürobedarf ist Verbrauchsmaterial und sofort Aufwand. Geräte über 250 € netto sind kein Bürobedarf, sondern GWG oder Anlagevermögen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 4 EStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent bucht wiederkehrende Bürobedarf-Händler ohne Rückfrage.
SKR03 4930, SKR04 6815.
Nein, ein Drucker ist ein Wirtschaftsgut: bis 250 € Aufwand, darüber GWG.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.