Einen Steuerberater können Sie in der Regel jederzeit kündigen. Schwierig ist nicht die Kündigung, sondern der saubere Übergang: DATEV-Daten, Belege, Vollmachten und laufende Fristen. Hier steht, worauf es ankommt, und unten erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben.
Name und Funktion, z. B. Geschäftsführer.
Eine Zeile pro Angabe oder mit Komma getrennt.
Steht auf Rechnungen der Kanzlei.
Optional.
Optional, fragen Sie die neue Kanzlei.
[Firma GmbH] [Straße Nr.] [PLZ Ort] [Name der Steuerberatungskanzlei] [Straße Nr.] [PLZ Ort] [Datum] Kündigung des Steuerberatungsvertrags Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündigen wir den mit Ihnen bestehenden Steuerberatungsvertrag einschließlich aller damit verbundenen Aufträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie uns den Eingang dieser Kündigung und den Zeitpunkt, zu dem sie wirksam wird. Bitte übertragen Sie unsere Buchführungs- und Lohndaten im DATEV-Rechenzentrum an unsere neue Steuerberatungskanzlei. Das betrifft insbesondere die Stammdaten, den Kontenrahmen mit individuellen Konten, die Buchungen und Salden der laufenden und der beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahre, die offenen Posten, das Anlagenverzeichnis sowie die zuletzt erstellten Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Bitte stimmen Sie sich zum Termin mit unsere neue Steuerberatungskanzlei ab. Bitte geben Sie uns alle Unterlagen heraus, die Sie von uns oder für uns erhalten haben, insbesondere Belege, Verträge, Bescheide und Schriftverkehr mit Behörden (§ 66 StBerG, § 667 BGB). Die Unterlagen können Sie uns oder direkt der neuen Kanzlei übergeben. Bitte widerrufen Sie zum Beendigungszeitpunkt Ihre Vollmachten bei den Finanzbehörden, insbesondere die Empfangsvollmacht und den Datenabruf (Vollmachtsdatenbank), damit Bescheide wieder an uns oder die neue Kanzlei gehen. Bitte senden Sie uns eine Schlussrechnung über die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen. Laufende Pauschalen bitten wir ab dem Beendigungszeitpunkt einzustellen. Für die bisherige Zusammenarbeit bedanken wir uns. Mit freundlichen Grüßen ______________________________ [Name], Geschäftsführer [Firma GmbH]
Das Schreiben entsteht nur in Ihrem Browser. Wir speichern und übertragen Ihre Angaben nicht. Schicken Sie die Kündigung unterschrieben per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung, damit Sie den Zugang nachweisen können.
Der Vertrag mit dem Steuerberater ist ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 BGB). Steuerberatung gehört zu den Diensten höherer Art, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen werden. Solche Verträge dürfen beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Grund kündigen (§ 627 Abs. 1 BGB).
Das gilt nicht, wenn der Steuerberater in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht. Ob eine monatliche Pauschale dafür reicht, hängt vom Einzelfall ab. Außerdem können die Parteien § 627 BGB in einem einzeln ausgehandelten Vertrag ausschließen. In vorformulierten Auftragsbedingungen ist ein solcher Ausschluss nach der Rechtsprechung in der Regel unwirksam.
Greift § 627 BGB nicht, gelten die vereinbarten Fristen, sonst § 621 BGB: Bei monatlicher Vergütung ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende möglich (Nr. 3), bei vierteljährlicher oder längerer Vergütung mit sechs Wochen Frist zum Quartalsende (Nr. 4). Wer unsicher ist, kündigt „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, wie im Muster.
Am einfachsten ist der Wechsel, wenn der alte Steuerberater den Jahresabschluss und die Steuererklärungen für das letzte Jahr fertig hat. Die neue Kanzlei übernimmt dann die Schlussbilanz als Eröffnungsbilanz und startet mit einem sauberen Jahr. Bei einer GmbH mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr bietet sich der Wechsel zum Jahreswechsel an, sobald der Abschluss des Vorjahres steht.
Mitten im Jahr zu wechseln ist möglich, kostet aber mehr Abstimmung: Die neue Kanzlei führt die Buchhaltung ab dem Wechselmonat fort und erstellt den Abschluss für das ganze Jahr, also auch für Monate, die sie nicht gebucht hat. Was ein Abschluss kostet, zeigt der Jahresabschluss-Kosten-Rechner. Kündigen Sie nicht kurz vor einer Abgabefrist, ohne dass die neue Kanzlei die Erklärung übernehmen kann. Die Fristen stehen in den Steuerterminen.
DATEV-Datenüberlassung: Die meisten Kanzleien buchen in DATEV. Die Daten liegen im DATEV-Rechenzentrum unter der Berater- und Mandantennummer der alten Kanzlei. Mit einer Datenüberlassung gibt sie die Bestände für die neue Kanzlei frei, die sie unter ihrer eigenen Beraternummer übernimmt. Dafür braucht die alte Kanzlei die Beraternummer der neuen. Wechseln Sie zu einer Lösung ohne DATEV, fordern Sie einen DATEV-Export (Buchungsstapel und Stammdaten) oder mindestens Summen- und Saldenlisten und Kontenblätter an.
Kontenrahmen: Klären Sie, ob SKR 03 oder SKR 04 verwendet wurde und welche individuellen Konten angelegt sind. Die neue Kanzlei sollte den Kontenrahmen übernehmen oder die Salden sauber umschlüsseln.
Offene Posten: Offene Forderungen und Verbindlichkeiten, Anzahlungen und Darlehen müssen mit Stand zum Wechseltag übergeben werden. Sonst stimmen Debitoren und Kreditoren in der neuen Buchhaltung nicht.
Handakten: Der Steuerberater muss Handakten führen und herausgeben, was er aus Anlass seiner Tätigkeit von Ihnen oder für Sie erhalten hat (§ 66 StBerG, § 667 BGB). Dazu gehören Belege, Verträge und Bescheide. Den Briefwechsel zwischen Ihnen und dem Steuerberater und Unterlagen, die Sie bereits im Original oder in Kopie haben, muss er nicht herausgeben (§ 66 StBerG).
Nach einer Kündigung nach § 627 BGB darf der Steuerberater einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen (§ 628 Abs. 1 Satz 1 BGB). Laufende Monatspauschalen enden mit dem Beendigungszeitpunkt. Angefangene Arbeiten, etwa ein halb fertiger Jahresabschluss, rechnet er nach dem Stand der Arbeit ab, nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach der vereinbarten Vergütung.
Kündigt der Steuerberater selbst, ohne dass Sie ihn dazu veranlasst haben, oder veranlasst er Ihre Kündigung durch vertragswidriges Verhalten, steht ihm die Vergütung nicht zu, soweit seine bisherigen Leistungen für Sie kein Interesse mehr haben (§ 628 Abs. 1 Satz 2 BGB). Für die DATEV-Datenüberlassung selbst stellen manche Kanzleien Aufwand in Rechnung. Fragen Sie vorher nach, was berechnet wird.
Wichtig: Solange Rechnungen offen sind, darf der Steuerberater die Herausgabe der Handakten verweigern, außer das wäre nach den Umständen unangemessen, etwa bei geringen Restbeträgen (§ 66 StBerG). Zahlen Sie unstrittige Rechnungen deshalb vor dem Wechsel.
Eine GmbH gründen und gleich richtig aufsetzen? Die Kosten dafür stehen im Gründungskosten-Rechner.
Wechseln Sie zu einer Buchhaltung, die sich um alles kümmert. Sie geben frei, ein Steuerberater unterschreibt.
Wir entwickeln gerade Heft. Ein KI-Agent führt die Bücher Ihrer GmbH und erledigt die Arbeit drumherum: Belege, Voranmeldungen, Fristen, Briefe vom Finanzamt. Er übernimmt die Daten Ihrer alten Kanzlei, fragt auf dem Handy nach, wenn etwas unklar ist, und legt Ihnen alles zur Freigabe vor. Den Jahresabschluss prüft und unterschreibt ein Steuerberater.
In der Regel keine. Der Steuerberatungsvertrag ist ein Dienstvertrag über Dienste höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen. Er kann deshalb jederzeit ohne Frist gekündigt werden (§ 627 Abs. 1 BGB). Ausnahmen: Der Vertrag schließt das in einer einzeln ausgehandelten Vereinbarung aus, oder der Steuerberater steht in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen. Dann gelten die Fristen aus dem Vertrag oder aus § 621 BGB.
Steht die Laufzeit nur in vorformulierten Vertragsbedingungen, ist ein Ausschluss der jederzeitigen Kündigung nach der Rechtsprechung meist unwirksam. Anders ist es, wenn Sie die Laufzeit einzeln ausgehandelt haben. Lesen Sie Ihren Vertrag und die Auftragsbedingungen, bevor Sie kündigen. Im Muster können Sie deshalb „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ wählen.
Nach dem Jahresabschluss und den Steuererklärungen eines Jahres. Dann übernimmt die neue Kanzlei ein abgeschlossenes Jahr und beginnt mit den Eröffnungsbilanzwerten. Ein Wechsel mitten im Jahr geht auch, dann muss die neue Kanzlei die laufende Buchhaltung ab dem Wechselmonat fortführen und den Abschluss für das ganze Jahr machen.
Der alte Steuerberater darf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen abrechnen (§ 628 Abs. 1 BGB), bei laufenden Pauschalen anteilig bis zum Beendigungszeitpunkt. Für die Datenübergabe stellen manche Kanzleien Aufwand in Rechnung. Die neue Kanzlei verlangt oft eine Einrichtungsgebühr für die Übernahme. Die größten Kosten entstehen, wenn Daten fehlen und Buchungen nachgeholt werden müssen.
Die Daten liegen meist im DATEV-Rechenzentrum unter der Beraternummer der alten Kanzlei. Sie gibt sie mit einer Datenüberlassung an die neue Kanzlei frei. Zu den Unterlagen, die Sie ihm überlassen haben, gehört eine Herausgabepflicht (§ 66 StBerG, § 667 BGB). Solange Honorare offen sind, darf er Unterlagen unter Umständen zurückhalten, es sei denn, das wäre unangemessen (§ 66 StBerG). Zahlen Sie offene Rechnungen deshalb vor dem Wechsel.
Das Gesetz schreibt keine Form vor, viele Verträge aber schon. Kündigen Sie schriftlich und so, dass Sie den Zugang nachweisen können, etwa per Einschreiben. Das Muster oben erzeugt ein Schreiben, das Sie ausdrucken, unterschreiben und verschicken.
Der alte Steuerberater hat meist eine Empfangsvollmacht und eine Vollmacht zum Datenabruf. Solange sie besteht, gehen Bescheide an ihn. Bitten Sie ihn im Kündigungsschreiben, die Vollmachten zu widerrufen, und lassen Sie die neue Kanzlei neue Vollmachten eintragen.
Allgemeine Information und ein unverbindliches Muster, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag mit dem Steuerberater und seine Auftragsbedingungen. Prüfen Sie vor der Kündigung Laufzeit, Kündigungsfrist und offene Leistungen. In Zweifelsfällen fragen Sie einen Rechtsanwalt.
Inhalte am 27.09.2026 geprüft von NameQuick anhand des Gesetzestexts (§ 627 BGB, § 66 StBerG).