Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Gezahlte Verzugszinsen buchen Sie auf Zinsen und ähnliche Aufwendungen (SKR03 2100, SKR04 7300). Erhaltene Verzugszinsen sind sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (SKR03 2650, SKR04 7100). Umsatzsteuer fällt nicht an.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer.
Unter Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Dazu kann eine Pauschale von 40 € verlangt werden. Beides ist Schadensersatz und nicht umsatzsteuerbar.
Rechtsgrundlagen: § 288 BGB
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt, wenn ein Kunde mehr als den Rechnungsbetrag zahlt, und bucht die Differenz als Zinsen oder Mahngebühr.
Nein, sie sind Schadensersatz.
9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz plus 40 € Pauschale.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.