Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Spenden der GmbH an gemeinnützige Organisationen buchen Sie auf das passende Spendenkonto, etwa für gemeinnützige Zwecke (SKR03 2383, SKR04 6393). Sie mindern den Gewinn in der Handelsbilanz; steuerlich sind sie bei der GmbH nur begrenzt abziehbar (§ 9 KStG).
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Umsatzsteuer: Keine Vorsteuer.
Die GmbH darf Spenden bis 20 % ihres Einkommens oder bis 4 Promille der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern abziehen. Die Korrektur passiert in der Körperschaftsteuererklärung, nicht in der Buchhaltung. Parteispenden sind bei der GmbH gar nicht abziehbar.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent fragt nach der Zuwendungsbestätigung und legt sie zum Beleg.
Ja, bis 20 % des Einkommens oder 4 Promille von Umsatz und Löhnen.
Ja, die Zuwendungsbestätigung ist Voraussetzung für den Abzug.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.