Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Eine Gutschrift an einen Kunden (Rechnungskorrektur, Preisnachlass) buchen Sie als Erlösschmälerung mit 19 % Umsatzsteuer: SKR03 8720, SKR04 4720. Erhalten Sie eine Gutschrift vom Lieferanten, buchen Sie sie als erhaltenen Nachlass oder direkt gegen das ursprüngliche Aufwandskonto.
Umsatzsteuer: Umsatzsteuer wird anteilig korrigiert.
Umsatzsteuer: Vorsteuer wird korrigiert.
Umgangssprachlich heißt jede Rechnungskorrektur Gutschrift. Umsatzsteuerlich ist eine Gutschrift (§ 14 Abs. 2 UStG) aber eine Abrechnung, die der Kunde für den Leistenden ausstellt, etwa bei Provisionen. Diese muss das Wort „Gutschrift“ tragen und ist beim Empfänger wie eine eigene Ausgangsrechnung zu buchen.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs. 2 UStG, § 17 UStG
Beleg fehlt? Eigenbeleg erstellen
Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent verknüpft Gutschrift und Ursprungsrechnung und korrigiert die Umsatzsteuer im richtigen Monat.
Als Erlösschmälerung mit Umsatzsteuerkorrektur gegen die Forderung.
Eine Abrechnung durch den Leistungsempfänger statt einer Rechnung des Leistenden, etwa bei Provisionen oder Plattform-Auszahlungen.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.