Welche Konten, welcher Buchungssatz und was steuerlich gilt, für GmbH und UG. Kontenrahmen DATEV SKR03 und SKR04, Stand 01.01.2026.
Eine geleistete Anzahlung (die GmbH zahlt vorab) buchen Sie auf geleistete Anzahlungen mit Vorsteuer: SKR03 1518, SKR04 1186. Eine erhaltene Anzahlung (ein Kunde zahlt vorab) buchen Sie auf erhaltene, versteuerte Anzahlungen: SKR03 1718, SKR04 3272. Mit der Schlussrechnung werden die Anzahlungen verrechnet.
Umsatzsteuer: Vorsteuer abziehbar, wenn eine Anzahlungsrechnung vorliegt.
Umsatzsteuer: Umsatzsteuer entsteht mit dem Zahlungseingang.
Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer schon mit der Zahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG). Die Schlussrechnung weist die bereits versteuerten Anzahlungen gesondert aus.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG, § 14 Abs. 5 UStG
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Diese Buchung macht der Agent für Ihre GmbH. Sie geben nur frei.
Der Agent erkennt Anzahlungsrechnungen und verrechnet sie automatisch mit der Schlussrechnung.
Mit dem Zahlungseingang, nicht erst mit der Leistung.
Voller Erlös abzüglich der Anzahlungen; die Anzahlungskonten werden aufgelöst.
Allgemeine Information zur Buchung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 (Stand 01.01.2026), keine Steuerberatung. Kontenzuordnungen können je nach Kanzlei und Einzelfall abweichen. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.
Entwurf: noch nicht von einem Steuerberater geprüft.