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Ratgeber · Rechnungsverarbeitung · 6 Min. Lesezeit

Investitionsabzugsbetrag 2026: Voraussetzungen, Frist und Sonderabschreibung

IAB bis 50 %, 200.000-Euro-Gewinngrenze, Dreijahresfrist, Hinzurechnung und 40 % Sonderabschreibung: Beispiel und kostenlose Planungs-Checkliste.

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Der IAB verschiebt einen steuerlichen Abzug nach vorn; er ist keine Auszahlung vom Finanzamt. Ob dadurch früher weniger Einkommensteuer anfällt, hängt von deinem Betrieb und der übrigen Steuersituation ab. Für die Anschaffung brauchst du weiterhin Geld. Dieser Leitfaden betrifft die gewöhnlichen Voraussetzungen des § 7g EStG für betriebliche Investitionen.

IAB und Sonderabschreibung im Video

Transkript des Videos

Du planst eine betriebliche Anschaffung? Ein Investitionsabzugsbetrag kann einen Teil des Abzugs vorziehen. Begünstigt sind bestimmte bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter. Bis zu fünfzig Prozent der voraussichtlichen Kosten sind möglich. Dafür müssen unter anderem die Gewinngrenze von zweihunderttausend Euro, die Meldepflicht und die Nutzungsvoraussetzungen passen. Die Investition muss grundsätzlich innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre erfolgen. Zur Nutzung des Abzugs wird im Anschaffungsjahr ein zulässiger Betrag hinzugerechnet; eine Kürzung der Anschaffungskosten ist gesondert möglich. Bleibt die Investition aus, wird der Abzug im ursprünglichen Jahr rückgängig gemacht. Die Sonderabschreibung ist ein eigener Schritt: aktuell insgesamt bis zu vierzig Prozent im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren. Ein früherer Investitionsabzugsbetrag ist dafür nicht zwingend. Prüfe Fristen, Kostenbasis und Nachweise vor der Steuererklärung.

Diese Voraussetzungen gehören zusammen

Prüfe die Investition vor dem Abzug, nicht erst beim Kauf. Die folgende Liste ist eine Vorbereitung für die konkrete steuerliche Beurteilung.

PrüfungWas du vorbereitest
WirtschaftsgutEin bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens; ein Gebäude ist kein gewöhnlicher IAB-Fall
GewinngrenzeGewinn des Abzugsjahres höchstens 200.000 Euro, vor den IAB-Abzügen und den betreffenden Hinzurechnungen
Offene AbzugsbeträgeGesonderter Höchstbetrag von 200.000 Euro für die im Gesetz abgegrenzten noch nicht hinzugerechneten/rückgängig gemachten IAB-Beträge
InvestitionsfristAnschaffung oder Herstellung grundsätzlich bis zum Ende der drei folgenden Wirtschaftsjahre
NutzungGesetzliche Voraussetzungen für Vermietung oder ausschließlich/fast ausschließlich betriebliche Nutzung und inländische Betriebsstätte
MeldungElektronische Übermittlung der gesetzlich verlangten Summen; eine Härtefall-Ausnahme muss gesondert zugelassen sein

„Fast ausschließlich“ bedeutet nach der BMF-Anwendung regelmäßig mindestens 90 % betriebliche Nutzung. Ein Firmenwagen mit erheblicher Privatnutzung ist daher kein ungeprüfter IAB-Standardfall. Die bloße Berechtigung zur 1%-Methode ersetzt diese Nutzungsprüfung nicht. Prüfe die Nutzung grundsätzlich bis zum Ende des auf die Anschaffung/Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres. Spezialfälle wie Betriebsübertragung, spätere Geltendmachung oder ältere Abzugsjahre gehören in eine gesonderte Prüfung.

Beispiel: 20.000 Euro IAB und Kauf 2028

Ein kalendergleiches Wirtschaftsjahr, eine qualifizierende Maschine mit erwarteten Kosten 40.000 Euro und ein 2026 zulässig abgezogener IAB von 20.000 Euro: die Anschaffung muss grundsätzlich spätestens bis zum Ende 2029 passen. Der Kauf erfolgt 2028 zu tatsächlichen Kosten 40.000 Euro und erfüllt die übrigen Voraussetzungen.

Zur Nutzung des früheren Abzugs kann im Anschaffungsjahr ein zulässiger Betrag bis zu 50 % der tatsächlichen Kosten hinzugerechnet werden, begrenzt durch den noch verfügbaren IAB. Im Beispiel werden 20.000 Euro zugeordnet und hinzugerechnet. Eine gesondert gewählte Kürzung der Anschaffungskosten um 20.000 Euro lässt 20.000 Euro verbleibende Kostenbasis. Hinzurechnung und Kostenkürzung sind zwei Schritte, kein automatischer doppelter zusätzlicher Abzug.

JahrSchritt im Beispiel
2026Zulässiger IAB 20.000 Euro vermindert den Gewinn
2028Kauf 40.000 Euro; zulässige Hinzurechnung 20.000 Euro
2028Optionale Kostenkürzung 20.000 Euro; verbleibende Kostenbasis 20.000 Euro
2028–2032Bei eigenständig erfüllten Sonder-AfA-Voraussetzungen bis zu 40 % der verminderten Basis, insgesamt höchstens 8.000 Euro

Die laufende Abschreibung richtet sich ebenfalls nach der entsprechend verminderten Basis und den einschlägigen Abschreibungsregeln. Unser linearer AfA-Rechner ist ein separater gewöhnlicher Jahresplan; er ermittelt weder IAB noch Sonder-AfA automatisch. Der GWG-Grenzencheck behandelt eine andere Prüfung.

Wenn die Anschaffung ausbleibt oder die Nutzung nicht passt

Ohne qualifizierende Investition innerhalb der Frist ist der nicht verwendete IAB rückgängig zu machen. Im Beispiel betrifft das den Abzug 2026, nicht einen gewöhnlichen Ertrag 2029. Ein früherer Bescheid kann nach den gesetzlichen Änderungsregeln korrigiert werden. Eine mögliche Verzinsung ist gesondert zu prüfen.

Anders liegt eine schädliche Nutzung nach erfolgter Anschaffung: Hinzurechnung und Kostenkürzung im Anschaffungsjahr können nach § 7g Absatz 4 rückgängig zu machen sein; zusätzlich sind verbleibende Abzugsbeträge und die Fristen zu prüfen. Verkaufe, entnehme oder ändere die Nutzung deshalb nicht ohne Blick auf den Nachweiszeitraum. Eine Liste mit „gekauft“ reicht als Kontrolle nicht.

Sonderabschreibung: aktuell 40 %, eigene Bedingungen

Die Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 ist vom IAB zu unterscheiden. Für die aktuelle Regel sind insgesamt bis zu 40 % im Anschaffungs-/Herstellungsjahr und den vier folgenden Jahren möglich, zusätzlich zur einschlägigen laufenden AfA. Du musst nicht in jedem der fünf Jahre denselben Anteil verwenden.

Für die Gewinnbedingung der Sonderabschreibung kommt es auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr an. Weitere Nutzungs- und Betriebsstättenvoraussetzungen sind gesondert zu erfüllen. Ein zuvor abgezogener IAB ist keine zwingende Voraussetzung. Die Jahresfassung und Übergangsregel passen zum Anschaffungszeitpunkt; übertrage 40 % nicht ungeprüft auf alte Anschaffungen.

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Leeren IAB-Investitionsplan als CSV laden

Das Arbeitsblatt hat 12 leere Investitionszeilen. Trage Abzugsjahr, Frist, Wirtschaftsgut, geplante und tatsächliche Kosten, zugeordneten IAB, gewählte Kostenkürzung sowie Nutzung und Nachweise ein. Es stellt keine Steuerentscheidung her und ersetzt keine elektronischen Meldungen. Speichere Angebote, Originalrechnung und Nutzungsnachweise zusammen; für die monatliche Übergabe hilft die Monatsabschluss-Checkliste.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Investitionsabzugsbetrag eine Steuererstattung?

Nein. Er kann den steuerlichen Gewinn im Abzugsjahr mindern. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt vom Gesamtfall ab; Anschaffung, spätere Hinzurechnung und gegebenenfalls Kostenkürzung bleiben zu planen.

Gelten die 200.000 Euro für Gewinn oder offene IAB?

Beides sind unterschiedliche Prüfungen. Die Gewinnbedingung betrifft den Gewinn des Abzugsjahres vor den betreffenden IAB-Schritten. Daneben begrenzt § 7g die gesetzlich abgegrenzten noch offenen Abzugsbeträge auf 200.000 Euro.

Wann endet die Dreijahresfrist für einen IAB 2026?

Bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr grundsätzlich am Ende 2029. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr und Sonder- oder Übergangsregeln müssen separat geprüft werden.

Brauche ich einen IAB für die Sonderabschreibung?

Nein. Die Sonderabschreibung hat eigene Voraussetzungen. Aktuell sind insgesamt bis zu 40 % im Anschaffungsjahr und den vier folgenden Jahren möglich; die Gewinnbedingung bezieht sich auf das vorherige Wirtschaftsjahr.

Was passiert ohne rechtzeitige Investition?

Der nicht verwendete IAB wird im ursprünglichen Abzugsjahr rückgängig gemacht. Das ist keine gewöhnliche Einnahme des letzten Fristjahres. Bescheidänderungen und mögliche Zinsen sind gesondert zu prüfen.

Quellen und Stand

Geprüft am 4. Oktober 2026: § 7g EStG, die aktuelle EStG-Gesamtfassung und BMF-Anwendung zu IAB. Das ältere BMF-Anwendungsschreiben erklärt IAB-Verfahren; für aktuelle 50-/40 %-Beträge und die Anwendung ist die aktuelle Gesetzesfassung maßgeblich.

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