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Ratgeber · Rechnungsverarbeitung · 5 Min. Lesezeit

Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro pro Tag ohne Arbeitszimmer

Für die Homeoffice-Tagespauschale brauchen Sie kein eigenes Arbeitszimmer. Voraussetzungen, 1.260-Euro-Grenze, Ausnahmen und Tagesnachweis erklärt.

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Für die Homeoffice-Tagespauschale brauchen Sie kein separates Arbeitszimmer. Sie beträgt 6 Euro je berechtigtem Kalendertag und höchstens 1.260 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr. Entscheidend sind die Tätigkeit zu Hause und die gesetzlichen Tagesvoraussetzungen, nicht die Größe Ihres Schreibtischs. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG im amtlichen Handbuch.

Der Leitfaden erklärt die Tagespauschale für berufliche oder betriebliche Arbeit. Der Abzug tatsächlicher Raumkosten oder der Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer ist eine andere Regel.

Die Homeoffice-Pauschale im Video

Transkript: Homeoffice: Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer?

Du arbeitest am Küchentisch. Brauchst du ein eigenes Arbeitszimmer, um Kosten abzusetzen? Für die Homeoffice-Tagespauschale brauchst du keinen separaten Raum. Sie beträgt sechs Euro pro berechtigtem Tag, höchstens eintausendzweihundertsechzig Euro im Jahr. Normalerweise musst du mehr als die Hälfte deiner täglichen Arbeitszeit zu Hause arbeiten. Und du darfst an diesem Tag deine erste Tätigkeitsstätte oder erste Betriebsstätte nicht aufsuchen. Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann eine Ausnahme greifen. Dann kann Arbeit zu Hause auch neben einem auswärtigen Arbeitstag zählen. Die Pauschale gibt es pro Kalendertag nur einmal, auch bei mehreren Tätigkeiten. Mit einem Arbeitszimmerabzug darfst du dieselben Tage nicht doppelt abrechnen. Dein nächster Schritt: Dokumentiere deine berechtigten Tage im Kalender. Dein Küchentisch kann reichen. Deine Aufzeichnungen müssen stimmen.

Wann zählt ein Homeoffice-Tag?

Im Grundfall üben Sie Ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit an dem Kalendertag zeitlich überwiegend in Ihrer Wohnung aus und suchen keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb der Wohnung auf. Überwiegend bedeutet mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit dieses Tages. Ein kurzer Abend am Küchentisch nach einem vollen Arbeitstag im Büro erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Beispiel: Sie arbeiten an einem Tag sechs Stunden zu Hause und zwei Stunden bei einem Kunden, ohne die erste Tätigkeitsstätte aufzusuchen. Sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann dieser Tag für die Tagespauschale zählen. Die Aufteilung dokumentieren Sie mit Datum und Arbeitsumfang. Die Auslegung erläutert das BMF-Schreiben, Randziffern 26 ff..

Steht Ihnen für die betreffende Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale auch für Tage mit Tätigkeit auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte zulässig sein. Sie müssen die Tätigkeit an diesen Tagen ebenfalls zu Hause ausüben. Ein bloß freiwillig nicht genutzter vorhandener Arbeitsplatz erfüllt diese Ausnahme nicht automatisch.

Wie berechnen Sie den Jahresbetrag?

Multiplizieren Sie die berechtigten Tage mit 6 Euro, begrenzt auf 1.260 Euro:

Berechtigte TageTagespauschale
100600 Euro
1801.080 Euro
2101.260 Euro
230weiterhin höchstens 1.260 Euro

Das ist ein Abzug von der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt erstattet nicht automatisch 6 Euro pro Tag. Bei Arbeitnehmern wirken Werbungskosten und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zusammen; bei Selbstständigen geht es um Betriebsausgaben.

Tagespauschale und Arbeitszimmer nicht doppelt ansetzen

Die Tagespauschale ist personenbezogen. Mehrere Tätigkeiten am selben Tag führen nicht zu mehreren Tagespauschalen. Der Jahreshöchstbetrag gilt für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung.

Für denselben Zeitraum dürfen Sie die Tagespauschale nicht zusätzlich zu abgezogenen Arbeitszimmerkosten oder zur Arbeitszimmer-Jahrespauschale ansetzen. Auch abziehbare Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind zu beachten. Prüfen Sie deshalb erst die zutreffende Regel, bevor Sie Tage zusammenzählen. BMF, Randziffern 36–41.

Arbeitsmittel sind gesondert zu beurteilen. Ein Laptop fällt gegebenenfalls unter die Regel zur einjährigen Nutzungsdauer; für einen selbstständig nutzbaren Bürostuhl kann die GWG-Grenze relevant sein.

So halten Sie den Tagesnachweis fest

Führen Sie eine nachvollziehbare Liste mit Datum, Arbeitszeit zu Hause, auswärtigen Tätigkeiten und einem möglichen Besuch der ersten Tätigkeitsstätte. Bei Anwendung der Ausnahme dokumentieren Sie, weshalb dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz für diese Tätigkeit verfügbar ist. Die berechtigten Tage sind aufzuzeichnen; ein neuer Beleg über tatsächliche Wohnkosten ist für den pauschalen Tagesbetrag nicht erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?

Nein. Für die Tagespauschale reicht eine Tätigkeit in der häuslichen Wohnung, wenn die Tagesvoraussetzungen erfüllt sind. Ein separates Arbeitszimmer gehört zu einer anderen Abzugsregel.

Kann ich einen Bürotag mit kurzer Arbeit zu Hause mitzählen?

Im Grundfall nicht: Die Tätigkeit muss überwiegend zu Hause stattfinden und es darf keine erste Tätigkeitsstätte besucht werden. Bei dauerhaft fehlendem anderem Arbeitsplatz kann eine Ausnahme gelten, wenn Sie an dem Tag auch zu Hause arbeiten.

Bekomme ich 1.260 Euro ausgezahlt?

Nein. 1.260 Euro ist der maximale steuerliche Abzugsbetrag der Tagespauschale. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von Ihren Einkünften und den übrigen Regeln ab.

Gibt es die Pauschale zweimal bei zwei Tätigkeiten?

Nein. Sie gilt einmal je berechtigtem Kalendertag für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung. Auch der Jahreshöchstbetrag wird dadurch nicht verdoppelt.

Quellen und Stand

Geprüft am 1. Oktober 2026: § 4 EStG, Nummer 6c, im amtlichen Einkommensteuer-Handbuch und BMF-Schreiben vom 15. August 2023 im Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 19 I.

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