Nie wieder Belegen hinterherlaufen.
Heft ist in Entwicklung. Der Beleg-Agent soll fehlende Belege suchen und den Monat für deinen Steuerberater vorbereiten.
Die 50-Euro-Grenze gilt je Empfänger und Wirtschaftsjahr, nicht für jedes einzelne Geschenk. Für Geschenke an Personen, die keine Arbeitnehmer Ihres Unternehmens sind, ist sie eine Freigrenze. Überschreiten die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt 50 Euro, werden die betreffenden Geschenke nicht als Betriebsausgaben abgezogen. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG.
Dieser Leitfaden behandelt gewöhnliche betriebliche Geschenke an Kunden oder andere Geschäftspartner. Für Arbeitnehmergeschenke gelten andere Regeln; der Begriff „Geschenk“ ist außerdem von Entgelt und anderen Leistungen zu unterscheiden.
Die Freigrenze im Video
Transkript: Kundengeschenke: Gilt die 50-Euro-Grenze für jedes Geschenk?
Du schenkst einem Kunden zweimal etwas mit maßgeblichen Anschaffungskosten von je dreißig Euro. Bleibt beides steuerlich abziehbar? Bei Geschenken an Geschäftspartner gilt normalerweise eine Freigrenze von fünfzig Euro. Und zwar insgesamt je Empfänger und Wirtschaftsjahr, nicht pro Geschenk. Dreißig plus dreißig ergibt sechzig Euro. Damit entfällt der Betriebsausgabenabzug für beide Geschenke vollständig. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei bestehendem Vorsteuerabzug prüfst du normalerweise die Nettokosten, sonst die Bruttokosten. Dokumentiere Empfänger und Kosten und zeichne Geschenke getrennt von anderen Betriebsausgaben auf. Zusätzlich kann die Besteuerung beim Empfänger oder eine Pauschalsteuer relevant sein. Dein nächster Schritt: Prüfe vor dem nächsten Geschenk die bisherigen Kosten für denselben Empfänger. Zwei kleine Geschenke können zusammen über der Grenze liegen.
Zwei Geschenke können gemeinsam die Grenze überschreiten
Beispiel mit maßgeblichen Kosten: Sie schenken einer Kundin im selben Wirtschaftsjahr zweimal etwas im Wert von jeweils 30 Euro. Die Summe beträgt 60 Euro. Bei Anwendung der gewöhnlichen Geschenkregel sind nicht bloß die letzten 10 Euro ausgeschlossen: Der Betriebsausgabenabzug für beide Geschenke entfällt.
| Summe je Empfänger im Wirtschaftsjahr | Gewöhnliche Geschenkregel |
|---|---|
| 30 Euro | Innerhalb der Freigrenze |
| Genau 50 Euro | Noch innerhalb der Freigrenze |
| 50,01 Euro | Grenze überschritten; betreffender Abzug insgesamt ausgeschlossen |
Ein Freibetrag würde nur den übersteigenden Teil ausnehmen. Die Geschenkregel arbeitet hingegen mit einer Freigrenze. Die übrigen Voraussetzungen, insbesondere betriebliche Veranlassung und getrennte Aufzeichnung, bleiben auch unter 50 Euro erforderlich.
Wann rechnen Sie netto und wann brutto?
Besteht für den Kauf eine Vorsteuerabzugsberechtigung, wird die Grenze grundsätzlich anhand der Nettokosten geprüft. Ist der Vorsteuerabzug unabhängig vom Geschenk-Abzugsverbot ausgeschlossen, zählt enthaltene Umsatzsteuer zu den Kosten. Bei steuerfreien Kleinunternehmerumsätzen ist deshalb regelmäßig der Bruttobetrag maßgeblich. Kennzeichnungskosten als Werbeträger können dazugehören; Verpackungs- und Versandkosten zählen nach der amtlichen Richtlinie nicht zu den maßgeblichen Geschenkkosten. R 4.10 Absatz 3 im BMF-Handbuch.
Beispiel: Ein Geschenk kostet 45 Euro netto zuzüglich 8,55 Euro Umsatzsteuer. Bei bestehendem Vorsteuerabzug sind 45 Euro zu prüfen. Ohne Vorsteuerabzug sind es 53,55 Euro und damit mehr als 50 Euro. Übertragen Sie die besondere Grenzprüfung für GWG deshalb nicht auf Kundengeschenke.
Diese Informationen brauchen Sie je Empfänger
Führen Sie eine Liste mit dem Namen des Empfängers, Datum, Gegenstand, betrieblichem Anlass und maßgeblichen Kosten. Ordnen Sie die Rechnung zu und halten Sie eine Jahressumme je Empfänger. § 4 Absatz 7 EStG verlangt für diese Aufwendungen eine einzelne und getrennte Aufzeichnung von den übrigen Betriebsausgaben. Eine Sammelbuchung „Werbung“ ohne nachvollziehbare Geschenkzuordnung erfüllt das nicht automatisch.
Empfängerbesteuerung ist eine zweite Prüfung
Ein zulässiger Betriebsausgabenabzug beantwortet nicht abschließend, ob beim Empfänger steuerpflichtige Einkünfte entstehen. Für bestimmte betrieblich veranlasste Sachzuwendungen kann die Pauschalierung nach § 37b EStG in Betracht kommen. Sie hat eigene Voraussetzungen, einheitliche Wahlregeln und Informationspflichten gegenüber dem Empfänger. Ein Geschenk unter 50 Euro wird dadurch nicht automatisch beim Empfänger steuerfrei.
Die Behandlung einer konkreten Pauschalierung gehört deshalb zum selben dokumentierten Vorgang, sollte aber getrennt von der Freigrenzenprüfung erfolgen. Die Grundbegriffe erklärt Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die 50-Euro-Grenze für jedes Geschenk?
Nein. Maßgeblich ist die Summe der relevanten Geschenkkosten je Empfänger im Wirtschaftsjahr. Mehrere Geschenke an dieselbe Person sind zusammenzurechnen.
Ist die Grenze ein Freibetrag?
Nein. Bei Überschreitung entfällt nach der gewöhnlichen Geschenkregel der Betriebsausgabenabzug für die betreffenden Geschenke insgesamt, nicht nur für den Teil oberhalb von 50 Euro.
Rechnen Kleinunternehmer netto oder brutto?
Wenn der Vorsteuerabzug unabhängig vom Geschenk-Abzugsverbot ausgeschlossen ist, gehört enthaltene Umsatzsteuer zu den maßgeblichen Kosten. Bei steuerfreien Kleinunternehmerumsätzen ist regelmäßig der Bruttobetrag zu prüfen.
Sind Geschenke unter 50 Euro beim Empfänger automatisch steuerfrei?
Nein. Betriebsausgabenabzug und Empfängerbesteuerung sind verschiedene Fragen. Eine mögliche Pauschalierung nach § 37b EStG hat eigene Voraussetzungen.
Quellen und Stand
Geprüft am 1. Oktober 2026: § 4 Absätze 5 und 7 EStG sowie R 4.10 im amtlichen Handbuch und § 37b EStG.
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AutorThe Heft team writes guides on receipts, e-invoices and bookkeeping for businesses in Germany.