ZUGFeRD oder XRechnung: Unterschied einfach erklärt

NameQuick Team··E-Invoicing

TL;DR

  • ZUGFeRD kombiniert PDF/A-3 und XML, ist menschen- und maschinenlesbar und eignet sich besonders für B2B-Rechnungen.
  • XRechnung besteht ausschließlich aus strukturiertem XML, ist im deutschen B2G-Bereich gesetzlich vorgeschrieben und ermöglicht eine automatisierte Weiterverarbeitung.
  • Ab 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können; ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800 000 EUR Jahresumsatz selbst E-Rechnungen versenden.
  • NameQuick Invoices Web liest beide Formate (PDF, ZUGFeRD, XRechnung), extrahiert Rechnungsdaten mit einer XML-ersten Strategie und liefert Ihnen DATEV- bzw. CSV-Dateien ohne manuelle Datenerfassung.
  • Tipps für Empfänger: Wie Sie ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien prüfen und mit Hilfe von NameQuick komfortabel weiterverarbeiten.

Einleitung

Die deutsche E-Rechnungspflicht bringt viele Unternehmer ins Grübeln: Ist ein PDF noch zulässig? Muss ich mich mit kryptischem XML auseinandersetzen? Und wann wird die XRechnung zur Pflicht? Diese Fragen betreffen nicht nur Buchhalter, sondern jede Person, die Rechnungen stellt oder erhält. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Formate, und nicht jedes Unternehmen muss sofort denselben Weg gehen. ZUGFeRD und XRechnung sind die zwei bekanntesten Standards für elektronische Rechnungen in Deutschland. Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931, unterscheiden sich jedoch in Struktur, Lesbarkeit und Einsatzbereich. In diesem Leitfaden erkläre ich Ihnen in verständlicher Sprache, wie die beiden Formate funktionieren, welche Vor- und Nachteile sie haben, wie die Rechtslage aussieht und wie Sie mit NameQuick Invoices Web die Verarbeitung Ihrer Eingangsrechnungen automatisieren können, ohne den Überblick zu verlieren.

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD ("Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland") wurde entwickelt, um einen einheitlichen E-Rechnungsstandard zu schaffen, der sowohl für Menschen als auch für Maschinen lesbar ist. Es besteht aus einer PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML-Datensatz.

Hybrides Format: Das PDF enthält die visuelle Darstellung der Rechnung. Im Anhang steckt ein strukturiertes XML, das alle relevanten Daten enthält. So lässt sich die Datei ausdrucken oder auf dem Bildschirm lesen und gleichzeitig automatisiert auswerten.

Profile: ZUGFeRD gibt es in verschiedenen Profilen (z. B. Basic, Comfort, Extended). Für die Anerkennung als E-Rechnung nach EN 16931 sind mindestens die Profile Comfort oder Extended erforderlich. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass ZUGFeRD ab Version 2.0.1 mit Ausnahme der Profile Minimum und Basic-WL die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllt.

B2B-Praxis: Das Format wurde vor allem für den B2B-Austausch entwickelt. Unternehmen können Rechnungen versenden, die leicht zu kontrollieren sind, ohne auf die Vorteile der automatisierten Datenextraktion zu verzichten.

Internationaler Einsatz: ZUGFeRD basiert auf der EU-Norm und ist mit dem französischen Standard Factur-X kompatibel. Es bietet somit eine Möglichkeit für internationale Geschäfte, ohne mehrere Formate zu pflegen.

Was ist XRechnung?

Die XRechnung ist das in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Format für elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung (B2G). Anders als ZUGFeRD enthält sie keinen PDF-Teil; stattdessen wird die Rechnung ausschließlich als XML-Datei übertragen.

Reines XML: Die XRechnung ist komplett strukturiert. Sie enthält keine visuelle Darstellung und ist für Menschen ohne spezielle Software schwer lesbar. Dafür lassen sich alle Daten programmgesteuert auslesen und automatisch verarbeiten.

Pflicht im B2G-Bereich: Wer an Behörden liefert oder Leistungen abrechnet, muss dieses Format verwenden. Die Norm schreibt bestimmte Datenfelder vor, die streng validiert werden müssen. Für jede Rechnung ist in der Regel eine Leitweg-ID erforderlich, damit die Behörde die Rechnung korrekt zuordnen kann.

Mehr Standardisierung, weniger Flexibilität: Die XRechnung bietet wenig Gestaltungsspielraum. Sie priorisiert die maschinenlesbare Struktur und die Konformität zu Geschäftsregeln, wodurch Interpretationsspielräume minimiert werden.

Weitergabe und Empfang: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die XRechnung wird damit auch im B2B-Bereich relevant, da immer mehr Lieferanten auf das Format umsteigen.

Unterschiede im Überblick

KriteriumZUGFeRDXRechnung
FormatHybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XMLReines XML, keine PDF-Darstellung
LesbarkeitMenschen- und maschinenlesbar; PDF für den Leser, XML für SystemeMaschinenlesbar, für Menschen ohne Viewer unlesbar
EinsatzbereichVor allem B2B; optional B2G; international kompatibelPflicht für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G)
RechtslageEN 16931-konform ab Version 2.0.1 (Profile Comfort/Extended); keine allgemeine PflichtPflicht für öffentliche Auftraggeber; ab 2025 Empfangspflicht im B2B
FlexibilitätMehr Gestaltungsspielraum, Bild- und AnhangsfunktionenStrenge Vorgaben, hohe Standardisierung
ZielgruppeUnternehmen, die lesbare PDFs bevorzugen und gleichzeitig Daten automatisiert verarbeiten wollenLieferanten öffentlicher Auftraggeber; bald auch größere B2B-Unternehmen
Software-IntegrationEinfach einzusetzen; gängige PDF-Viewer zeigen den PDF-TeilSpezielle Tools oder ERP-Module nötig, um XML zu validieren

Vor- und Nachteile beider Formate

Vorteile von ZUGFeRD

  • Benutzerfreundlichkeit -- Das PDF ist sofort lesbar, was den Austausch mit Kunden, Lieferanten und Steuerberatern erleichtert.
  • Flexibilität -- Es lassen sich zusätzliche Anhänge (z. B. Stundennachweise) in der PDF/A-3-Datei einbinden, ohne die maschinelle Verarbeitung zu beeinträchtigen.
  • Internationaler Einsatz -- Durch die Kompatibilität mit Factur-X ist ZUGFeRD für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen geeignet.
  • Leichtere Implementierung -- Unternehmen können vorhandene PDF-Rechnungen leichter anpassen, indem sie das XML einbetten, ohne den gesamten Prozess umzustellen.

Nachteile von ZUGFeRD

  • Größere Dateigröße -- Die Kombination aus PDF und XML führt zu größeren Dateien als reine XML-Rechnungen.
  • Pflichtangaben -- Nur die Profile Comfort und Extended gelten als E-Rechnungen nach EN 16931; simple Profile (Basic/MINIMUM) sind nicht ausreichend.
  • Nicht Pflicht im B2G -- Behörden können das Format akzeptieren, sind aber nicht verpflichtet, es zu unterstützen; manche fordern explizit XRechnung.

Vorteile der XRechnung

  • Rechtskonformität im öffentlichen Bereich -- Für Rechnungen an Bund, Länder und Gemeinden ist XRechnung der Standard.
  • Automatisierte Weiterverarbeitung -- Reine XML-Strukturen ermöglichen eine direkte Übernahme in ERP- und Buchhaltungssysteme ohne Medienbruch.
  • Reduzierte Dateigröße -- Ohne PDF-Teil sind XRechnungen kompakt und schneller zu übertragen.

Nachteile der XRechnung

  • Keine visuelle Darstellung -- Sie ist für menschliche Leser schwer verständlich. Wer sie prüfen möchte, benötigt spezielle Viewer oder Tools.
  • Geringer Gestaltungsspielraum -- Individuelle Layouts oder zusätzlicher Fließtext sind kaum möglich.
  • Einführungsaufwand -- Unternehmen müssen ihre Systeme anpassen, Leitweg-ID-Felder pflegen und Validierungsregeln einhalten.

Welches Format für wen?

Die Wahl zwischen ZUGFeRD und XRechnung hängt von Branche, Kundenkreis und technischen Anforderungen ab:

B2G-Rechnungen -- Für Aufträge an öffentliche Einrichtungen führt kein Weg an der XRechnung vorbei. Spätestens seit 2025 müssen Behörden Rechnungen im strukturierten XML-Format annehmen und verarbeiten.

B2B-Rechnungen -- Hier haben Unternehmen mehr Freiheit. ZUGFeRD ist beliebt, da es die Vorteile eines lesbaren PDFs mit der Automatisierung des XML kombiniert. Wenn der Kunde eine XRechnung verlangt oder sich schon auf XML-basierte Prozesse umgestellt hat, ist XRechnung sinnvoll.

Kleinunternehmer -- Wer wenig Rechnungen erstellt und keinen öffentlichen Auftraggeber bedient, kann mit ZUGFeRD beginnen. Viele Buchhalter schätzen das PDF, da es auf einen Blick prüfbar ist.

Steuerberater und DATEV-Nutzer -- ZUGFeRD erleichtert das Zusammenspiel mit Steuerkanzleien. Über Plattformen wie NameQuick Invoices Web lassen sich ZUGFeRD- und XRechnung-Belege automatisiert auslesen und im DATEV-Format exportieren.

Entscheidungsguide

  • Empfänger: Müssen Sie an Behörden liefern? Dann XRechnung.
  • Rechnungsvolumen: Bei hohen Mengen und automatisierter Verarbeitung kann XRechnung sinnvoller sein, da sie kleinere Dateien erzeugt.
  • Lesbarkeit: Wenn Kunden oder interne Abteilungen PDF bevorzugen, wählen Sie ZUGFeRD.
  • IT-Ressourcen: Unternehmen mit moderner ERP-Anbindung können XRechnung leichter integrieren. Wenn Sie eine einfache Umsetzung wünschen, starten Sie mit ZUGFeRD.

E-Rechnungspflicht ab 2025: Zeitplan und Anforderungen

Das Bundesministerium der Finanzen definiert E-Rechnungen als Rechnungen in einem strukturierten, auf XML basierenden Format, das die europäische Norm EN 16931 erfüllt. PDF-Dateien ohne strukturierten XML-Teil gelten seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr als elektronische Rechnungen. Die Einführung erfolgt schrittweise:

1. Januar 2025: Empfangspflicht -- Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen empfangen können. Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht aus; der technische Austauschweg ist nicht festgelegt.

2025-2026: Übergangsphase -- Unternehmen dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen senden.

1. Januar 2027: Versandpflicht I -- Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800 000 EUR müssen E-Rechnungen versenden.

1. Januar 2028: Versandpflicht II -- Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen gilt für alle B2B-Unternehmen.

Diese Regelung gilt nicht für den privaten Endverbraucher; sie betrifft nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Vereine und Kleinstunternehmen müssen erst handeln, wenn sie Rechnungen ausstellen, die die Übergangsfristen überschreiten.

Eingangsrechnungen: Was tun als Empfänger?

Die meisten Artikel konzentrieren sich darauf, wie Unternehmen E-Rechnungen versenden. Doch viele Betriebe stehen vor der Frage: Wie verarbeite ich eingehende ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien? Hier setzt NameQuick Invoices Web an. Die cloudbasierte Anwendung (keine Installation nötig) automatisiert die Verarbeitung Ihrer Eingangsrechnungen, egal ob PDF, gescannte Bilder, ZUGFeRD oder XRechnung.

So funktioniert es

Rechnungseingang -- Laden Sie Dateien hoch oder leiten Sie sie an eine dedizierte Workspace-E-Mail weiter. NameQuick unterstützt digitale PDFs, gescannte Bilder (JPEG/PNG), ZUGFeRD-Dateien und reine XRechnung-XMLs.

Extraction & Routing -- Die Plattform verfolgt eine XML-First-Strategie. Bei XRechnungen erreicht die Erkennungsrate 99 % und höher. Für PDFs nutzt NameQuick Texterkennung und OCR, um alle relevanten Felder zu extrahieren. Jede Information bekommt einen Confidence Score; Daten unterhalb eines Schwellwerts werden zur manuellen Überprüfung markiert.

Review & Export -- Sie prüfen nur noch wenige unsichere Felder. Duplicate-Check verhindert doppelte Buchungen. Anschließend exportieren Sie die Daten als CSV oder DATEV-EXTF, passend für die Buchführung und den DATEV-Import.

Audit Trail -- Alle Originale werden unverändert gespeichert (GoBD-konform), Änderungen sind jederzeit nachvollziehbar.

Vorteile für den Rechnungsempfang

  • Kein Software-Chaos -- NameQuick läuft im Browser. Sie müssen keine separate E-Rechnungs-Software installieren.
  • Zeitersparnis -- Dank automatischer Extraktion und Confidence Scores reduzieren sich manuelle Prüfaufwände erheblich.
  • DATEV-Schnittstelle -- Der Export als DATEV-EXTF erleichtert den Austausch mit Steuerkanzleien. Gerade im B2B-Bereich ist diese Schnittstelle entscheidend, da viele Steuerberater DATEV nutzen.
  • GDPR- und GoBD-Compliance -- NameQuick hostet Daten innerhalb der EU und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.
  • Keine Formatbindung -- Egal, ob Lieferanten ZUGFeRD oder XRechnung senden: NameQuick verarbeitet beide Formate und sorgt für einen einheitlichen Workflow.

Sie möchten sich genauer informieren? Lesen Sie unseren Leitfaden zur digitalen Rechnungsverarbeitung oder sehen Sie sich ein ZUGFeRD-Rechnungsbeispiel mit kommentiertem XML an.

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Beispiele für XML-Strukturen

Um den Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung greifbar zu machen, werfen wir einen Blick auf vereinfachte XML-Ausschnitte. Diese Beispiele dienen der Veranschaulichung; Ihre tatsächlichen Rechnungsdateien enthalten deutlich mehr Felder.

ZUGFeRD XML (Teil eines Comfort-Profils)

<rsm:CrossIndustryInvoice>
  <cbc:ProfileID>urn:ferd:CrossIndustryDocument:invoice:1p0:comfort</cbc:ProfileID>
  <cbc:ID>RE-12345</cbc:ID>
  <cbc:IssueDate>2026-03-31</cbc:IssueDate>
  <ram:SellerTradeParty>
    <ram:Name>Beispiel GmbH</ram:Name>
    <ram:PostalTradeAddress>
      <ram:PostcodeCode>10115</ram:PostcodeCode>
      <ram:CityName>Berlin</ram:CityName>
      <ram:CountryID>DE</ram:CountryID>
    </ram:PostalTradeAddress>
  </ram:SellerTradeParty>
  <!-- Weitere Felder ... -->
</rsm:CrossIndustryInvoice>

XRechnung XML (Ausschnitt)

<rsm:CIUS_CrossIndustryInvoice xmlns:rsm="urn:ferd:CrossIndustryDocument:invoice:1p0:XRechnung">
  <rsm:ExchangedDocumentContext>
    <udt:Identifier>urn:fdc:peppol.eu:2017:cius-xrechnung</udt:Identifier>
  </rsm:ExchangedDocumentContext>
  <rsm:ExchangedDocument>
    <ram:ID>47110815</ram:ID>
    <ram:TypeCode>380</ram:TypeCode>
    <ram:IssueDateTime>
      <udt:DateTimeString format="102">20260401</udt:DateTimeString>
    </ram:IssueDateTime>
  </rsm:ExchangedDocument>
  <rsm:SupplyChainTradeTransaction>
    <!-- Strukturiertes Datenmodell für Lieferanten, Käufer, Artikel usw. -->
  </rsm:SupplyChainTradeTransaction>
</rsm:CIUS_CrossIndustryInvoice>

Die beiden Beispiele verdeutlichen: ZUGFeRD referenziert ein Profil (hier Comfort) und lässt zusätzliches PDF-Material zu. Die XRechnung nutzt die CIUS-Spezifikation und verweist auf die notwendige Norm; sie enthält keine PDF-Einbettung.

Was sollten Empfänger beachten?

Validierung und Lesbarkeit

Validierung -- Prüfen Sie eingehende ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien mit einem Validator, um sicherzugehen, dass sie die Norm EN 16931 erfüllen. Fehlerhafte Dateien können zu Verzögerungen bei der Vorsteuer führen.

Viewer für XRechnungen -- Da XRechnungen keine sichtbare Darstellung haben, benötigen Sie einen Viewer, um Daten zu kontrollieren. NameQuick extrahiert die Felder automatisch und zeigt sie in einer übersichtlichen Oberfläche an.

Aufbewahrungspflicht -- E-Rechnungen müssen vollständig und unverändert aufbewahrt werden. NameQuick speichert die Originale unverändert, sodass Sie bei Prüfungen jederzeit darauf zugreifen können.

DATEV-Export nutzen

Viele Steuerberater arbeiten mit DATEV. In NameQuick exportieren Sie Ihre Rechnungsdaten als DATEV-EXTF. Diese Datei enthält alle Buchungsinformationen (Steuersätze, Lieferantendaten, Rechnungsnummer) und kann direkt in DATEV eingelesen werden. So sparen Sie sich und Ihrem Steuerbüro das manuelle Abtippen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Vergleich der DATEV-Schnittstellen.

Automatisierte Weiterleitung

Nutzen Sie das automatische Routing in NameQuick: Weiterleitungen können anhand von Lieferanten, Beträgen oder Kostenstellen eingerichtet werden. Damit landen Rechnungen sofort bei der zuständigen Person. Unser Artikel über Rechnungseingangs-Software zeigt weitere Best-Practices.

Fazit

Die Umstellung auf elektronische Rechnungen schreitet unaufhaltsam voran. ZUGFeRD und XRechnung sind zwei Seiten derselben Medaille: Beide erfüllen die Norm EN 16931, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und Zielgruppe. ZUGFeRD bietet als Hybridformat eine komfortable Lesbarkeit und eignet sich vor allem für den B2B-Bereich. XRechnung ist dagegen der verbindliche Standard im öffentlichen Sektor und gewinnt im B2B an Bedeutung. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass sowohl ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, Comfort-/Extended-Profil) als auch XRechnung die steuerlichen Anforderungen erfüllen.

Mit NameQuick Invoices Web müssen Sie sich nicht für ein Format entscheiden: Die Plattform nimmt jede Datei entgegen, extrahiert zuverlässig alle Daten und stellt sie im DATEV- oder CSV-Format bereit. Damit sind Sie gut gerüstet für die E-Rechnungspflicht ab 2025 und profitieren von automatisierten Prozessen, weniger Fehlern und einem schnellen Zugriff auf Ihre Buchhaltung.

FAQ

Wann sollte ich XRechnung und wann ZUGFeRD nutzen?

Verkaufen Sie an Behörden, ist die XRechnung vorgeschrieben. Im B2B-Bereich können Sie frei wählen. ZUGFeRD bietet den Vorteil des lesbaren PDFs plus strukturierten XMLs, während XRechnung eine reine XML-Datei ist. Prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Kunden und die vorhandene IT-Infrastruktur. Viele Unternehmen unterstützen mittlerweile beide Formate.

Kann ich ein PDF in eine XRechnung umwandeln?

Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung. Sie können jedoch den Inhalt einer PDF-Rechnung extrahieren und mithilfe spezialisierter Software oder Dienstleister in das XRechnung-XML-Format übertragen. NameQuick unterstützt die Verarbeitung von PDF und ZUGFeRD, erstellt jedoch keine XRechnung zum Versand. Für den Versand müssen Sie ein Tool verwenden, das die XML-Spezifikation der XRechnung erfüllt.

Wann wird ZUGFeRD Pflicht?

ZUGFeRD selbst ist nicht verpflichtend. Es gilt als zugelassenes Format, wenn es die EN 16931 erfüllt. Eine Pflicht besteht nur für die XRechnung bei Rechnungen an die öffentliche Hand und ab 2027/2028 für die Nutzung von E-Rechnungen allgemein. Unternehmen dürfen ZUGFeRD freiwillig verwenden, wenn der Empfänger zustimmt.

Welche Version von ZUGFeRD gilt als E-Rechnung?

Laut Bundesfinanzministerium erfüllen ZUGFeRD-Versionen ab 2.0.1 (Profile Comfort und Extended) die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für E-Rechnungen. Die Profile Minimum und Basic-WL gelten nicht als E-Rechnung und werden in der Pflichtphase nicht anerkannt.

Muss ich ab 2025 alle Rechnungen als XRechnung versenden?

Nein. Ab 2025 besteht nur die Empfangspflicht für E-Rechnungen. In den Jahren 2025-2026 können Sie mit Zustimmung Ihres Kunden weiterhin Papier oder PDF versenden. Ab 2027 müssen Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800 000 EUR E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle.

Wie unterstützt NameQuick ZUGFeRD und XRechnung?

NameQuick nimmt sowohl ZUGFeRD- als auch XRechnung-Dateien entgegen. XRechnungen werden mit einer Erkennungsrate von über 99 % ausgelesen, da die Software den XML-Teil priorisiert. Für ZUGFeRD nutzt NameQuick sowohl den XML-Anteil als auch OCR-Verfahren für die PDF-Darstellung. Jede Information erhält einen Confidence Score; unsichere Felder werden zur manuellen Prüfung markiert. Anschließend können Sie die Daten als DATEV-EXTF oder CSV exportieren.

Wie kann ich mich auf die E-Rechnungspflicht vorbereiten?

Stellen Sie sicher, dass Sie ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Prüfen Sie, welche Formate Ihre Kunden verwenden und ob Ihre Buchhaltungssysteme XML-Dateien verarbeiten können. Nutzen Sie Tools wie NameQuick, um eingehende Rechnungen automatisch auszulesen und ins DATEV-Format zu bringen. Planen Sie die Umstellung für den Versand rechtzeitig, spätestens 2026, wenn Sie über 800 000 EUR Jahresumsatz erwirtschaften. Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen zur Rechnungseingangs-Software und zur DATEV-Schnittstelle.

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