Lexware buchhaltung bringt einen eigenen DATEV-Export mit. Hier steht ehrlich, wann der reicht und wann die Eingangsrechnungen davor noch einen Schritt brauchen.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung in der Desktop-Software Lexware buchhaltung führen, brauchen Sie für den DATEV-Export kein zweites Werkzeug: Lexware erzeugt selbst einen DATEV-Buchungsstapel, den Ihr Steuerberater importiert. Offen bleiben nur Eingangsrechnungen, die sich außerhalb der Software sammeln und trotzdem vollständig an den Steuerberater müssen.
Lexware buchhaltung enthält eine echte DATEV-Exportfunktion. Wenn Sie Ihre Buchungen ohnehin in Lexware erfassen, ist der Weg zum Steuerberater bereits gelöst, und die folgenden Punkte sind der ehrliche Grund, warum Sie dafür nichts weiter benötigen.
Quellen
Der DATEV-Export von Lexware gibt aus, was Sie in Lexware gebucht haben. Er kümmert sich nicht darum, wie die Eingangsrechnungen überhaupt bei Ihnen ankommen und geprüft werden. Genau davor liegt bei vielen kleinen Betrieben die eigentliche Arbeit: PDF-Rechnungen per E-Mail, ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien und gescannte Papierbelege, die jemand erfassen, prüfen und zuordnen muss.
Wenn Sie nur vorbereitende Buchhaltung machen und Ihrem Steuerberater eine fertige Datei übergeben wollen, statt jede Rechnung selbst in Lexware zu erfassen, brauchen Sie einen sauberen Sammel- und Prüfschritt für diese Belege. Wer den Abgleich lieber vom Bankkonto aus angehen will: Mit Heft entwickeln wir gerade einen Beleg-Agenten, der beim Bankkonto ansetzt, zu jeder Zahlung den fehlenden Beleg findet und ihn an DATEV bzw. Ihren Steuerberater übergibt (namequick.app/de/heft).
So bereiten Sie die Eingangsrechnungen, die Lexware nicht abdeckt, für den Steuerberater vor:
1.Eingangsrechnungen einsammeln
Sammeln Sie PDF-Rechnungen, ZUGFeRD/XRechnung-Dateien und Scans an einer Stelle, zum Beispiel in einem eigenen Postfach oder Ordner, und gleichen Sie sie mit den Zahlungen auf dem Geschäftskonto ab.
2.Auslesen und prüfen
Prüfen Sie Rechnungsnummer, Datum, Beträge und Steuersatz. Bei E-Rechnungen zählt das XML; achten Sie auf Duplikate und fehlende Belege.
3.DATEV-EXTF-Datei exportieren
Übergeben Sie die geprüften Belege an Ihren Steuerberater, etwa über DATEV Unternehmen online oder als DATEV-EXTF-Buchungsstapel bzw. CSV aus Ihrer Buchhaltungssoftware.
Der DATEV-Export ist ein Datei-Export mit anschließendem manuellem Import, keine Live-Schnittstelle zur DATEV-API. Einzelne E-Rechnungen können Sie vorab kostenlos im Browser mit dem E-Rechnung-Validator prüfen. Für steuerliche Fragen und die Verbuchung ist Ihr Steuerberater zuständig.
Jeder Beleg. Gefunden.
Heft soll fehlende Belege zu Ihren Buchungen finden und Rechnungen aus Portalen und E-Mails einsammeln. Entdecken Sie den geplanten Workflow und melden Sie sich für den frühen Zugang an.
Ja. Lexware buchhaltung exportiert Ihre Buchungsdaten im DATEV-Format als Buchungsstapel (DATEV-CSV), den Ihr Steuerberater importiert. Wenn Sie Ihre Buchhaltung vollständig in Lexware führen, ist das alles, was Sie für die DATEV-Übergabe brauchen. Quelle: lexware.de/funktionen/datev-schnittstelle (geprüft am 2026-07-17).
Nein. Der Export übergibt nur Daten. Für steuerliche Fragen und die endgültige Verbuchung ist Ihr Steuerberater zuständig.