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Buchhaltungssoftware · DATEV Export

Lexware DATEV Export: So übergeben Sie Ihre Belege an den Steuerberater

Lexware buchhaltung bringt einen eigenen DATEV-Export mit. Hier steht ehrlich, wann der reicht und wann die Eingangsrechnungen davor noch einen Schritt brauchen.

Kurz gesagt

Wenn Sie Ihre Buchhaltung in der Desktop-Software Lexware buchhaltung führen, brauchen Sie für den DATEV-Export kein zweites Werkzeug: Lexware erzeugt selbst einen DATEV-Buchungsstapel, den Ihr Steuerberater importiert. Offen bleiben nur Eingangsrechnungen, die sich außerhalb der Software sammeln und trotzdem vollständig an den Steuerberater müssen.

  • Lexware buchhaltung hat einen nativen DATEV-Export (Buchungsstapel als DATEV-CSV). Für gebuchte Daten reicht das.
  • Für diese Belege brauchen Sie einen eigenen Sammel- und Prüfschritt vor der Übergabe an den Steuerberater.
  • Beides ist ein Datei-Export mit manuellem Import, keine Live-DATEV-Schnittstelle.

Was Lexware selbst schon kann

Nativer DATEV-Export vorhanden

Lexware buchhaltung enthält eine echte DATEV-Exportfunktion. Wenn Sie Ihre Buchungen ohnehin in Lexware erfassen, ist der Weg zum Steuerberater bereits gelöst, und die folgenden Punkte sind der ehrliche Grund, warum Sie dafür nichts weiter benötigen.

  • Lexware exportiert Buchungs- und Zahlungsdaten im klassischen DATEV-Format als Buchungsstapel (DATEV-CSV), den Ihr Steuerberater direkt in seine Kanzleisoftware importiert.
  • Beim kombinierten Export von Belegbildern und Buchungsstapel sind beide Datenpakete nach dem Import in DATEV bereits miteinander verknüpft.
  • Der Zugang wird über einen Steuerberater-Zugang eingerichtet; Ihr Steuerberater kann den passenden DATEV-Dienst oder den klassischen Datei-Export wählen.
Eingangsrechnungen

Wo der Lexware-Export aufhört: die Eingangsrechnungen

Der DATEV-Export von Lexware gibt aus, was Sie in Lexware gebucht haben. Er kümmert sich nicht darum, wie die Eingangsrechnungen überhaupt bei Ihnen ankommen und geprüft werden. Genau davor liegt bei vielen kleinen Betrieben die eigentliche Arbeit: PDF-Rechnungen per E-Mail, ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien und gescannte Papierbelege, die jemand erfassen, prüfen und zuordnen muss.

Wenn Sie nur vorbereitende Buchhaltung machen und Ihrem Steuerberater eine fertige Datei übergeben wollen, statt jede Rechnung selbst in Lexware zu erfassen, brauchen Sie einen sauberen Sammel- und Prüfschritt für diese Belege. Wer den Abgleich lieber vom Bankkonto aus angehen will: Mit Heft entwickeln wir gerade einen Beleg-Agenten, der beim Bankkonto ansetzt, zu jeder Zahlung den fehlenden Beleg findet und ihn an DATEV bzw. Ihren Steuerberater übergibt (namequick.app/de/heft).

So übergeben Sie Ihre Eingangsrechnungen an DATEV

So bereiten Sie die Eingangsrechnungen, die Lexware nicht abdeckt, für den Steuerberater vor:

  1. 1.Eingangsrechnungen einsammeln

    Sammeln Sie PDF-Rechnungen, ZUGFeRD/XRechnung-Dateien und Scans an einer Stelle, zum Beispiel in einem eigenen Postfach oder Ordner, und gleichen Sie sie mit den Zahlungen auf dem Geschäftskonto ab.

  2. 2.Auslesen und prüfen

    Prüfen Sie Rechnungsnummer, Datum, Beträge und Steuersatz. Bei E-Rechnungen zählt das XML; achten Sie auf Duplikate und fehlende Belege.

  3. 3.DATEV-EXTF-Datei exportieren

    Übergeben Sie die geprüften Belege an Ihren Steuerberater, etwa über DATEV Unternehmen online oder als DATEV-EXTF-Buchungsstapel bzw. CSV aus Ihrer Buchhaltungssoftware.

Der DATEV-Export ist ein Datei-Export mit anschließendem manuellem Import, keine Live-Schnittstelle zur DATEV-API. Einzelne E-Rechnungen können Sie vorab kostenlos im Browser mit dem E-Rechnung-Validator prüfen. Für steuerliche Fragen und die Verbuchung ist Ihr Steuerberater zuständig.

In Entwicklung: Heft by NameQuick

Jeder Beleg. Gefunden.

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Häufige Fragen

Hat Lexware einen eigenen DATEV-Export?

Ja. Lexware buchhaltung exportiert Ihre Buchungsdaten im DATEV-Format als Buchungsstapel (DATEV-CSV), den Ihr Steuerberater importiert. Wenn Sie Ihre Buchhaltung vollständig in Lexware führen, ist das alles, was Sie für die DATEV-Übergabe brauchen. Quelle: lexware.de/funktionen/datev-schnittstelle (geprüft am 2026-07-17).

Ersetzt der DATEV-Export die Arbeit des Steuerberaters?

Nein. Der Export übergibt nur Daten. Für steuerliche Fragen und die endgültige Verbuchung ist Ihr Steuerberater zuständig.