lexoffice hat einen ausgereiften DATEV-Export samt kostenlosem Steuerberater-Zugang. Hier steht ehrlich, wann Sie damit fertig sind und wann Eingangsrechnungen davor noch einen Schritt brauchen.
Wenn Sie Ihre Belege in lexoffice (heute Lexware Office) erfassen, ist der DATEV-Export bereits eingebaut: lexoffice erzeugt DATEV-konforme Exporte und stellt Ihrem Steuerberater einen kostenlosen Zugang bereit, über den er die Daten direkt zieht. Für diesen Fall brauchen Sie nichts Zusätzliches. NameQuick Invoices ist der ehrliche Zusatz nur dann, wenn Sie Eingangsrechnungen sammeln und als eigene DATEV-EXTF-Datei übergeben wollen, ohne sie einzeln in lexoffice anzulegen.
lexoffice gehört zu den Werkzeugen mit einem der vollständigsten nativen DATEV-Exporte. Wenn Ihre Buchhaltung in lexoffice läuft, ist der Weg zum Steuerberater bereits gelöst, und die folgenden Punkte sind der ehrliche Grund, warum ein zweites Tool dafür überflüssig ist.
Quellen
Der DATEV-Export von lexoffice gibt aus, was in lexoffice erfasst wurde. Er löst nicht das Sammeln und Prüfen der Eingangsrechnungen, bevor sie dort landen. Für viele kleine Betriebe steckt genau dort die Arbeit: Rechnungen per E-Mail, ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien und gescannte Belege, die jemand zusammentragen, auslesen und kontrollieren muss.
Wenn Sie nicht jede eingehende Rechnung einzeln in lexoffice anlegen, sondern einen geprüften Stapel Eingangsrechnungen als fertige Datei an den Steuerberater geben wollen, brauchen Sie davor einen sauberen Sammel- und Prüfschritt. Diese Lücke füllt NameQuick Invoices, ohne Verbindung zu lexoffice und ohne dessen eigenen Export zu ersetzen.
NameQuick Invoices setzt vor dem DATEV-Export an und bündelt die Eingangsrechnungen, die Sie sonst einzeln in lexoffice nachtragen würden:
1.Eingangsrechnungen einsammeln
PDF-Rechnungen, ZUGFeRD/XRechnung-Dateien und Scans landen über eine eigene E-Mail-Adresse oder per Upload in einer zentralen Inbox.
2.Auslesen und prüfen
ZUGFeRD/XRechnung-XML wird direkt ausgelesen, sonst greift OCR. Jedes Feld erhält einen Confidence Score; unsichere Felder und mögliche Duplikate gehen in eine Review-Queue.
3.DATEV-EXTF-Datei exportieren
Aus den geprüften Belegen erzeugen Sie einen DATEV-EXTF-Buchungsstapel (oder CSV), den Sie oder Ihr Steuerberater manuell in DATEV importieren.
Der DATEV-Export ist ein Datei-Export mit anschließendem manuellem Import, keine Live-Schnittstelle zur DATEV-API. Einzelne E-Rechnungen können Sie vorab kostenlos im Browser mit dem E-Rechnung-Validator prüfen. Für steuerliche Fragen und die Verbuchung ist Ihr Steuerberater zuständig.
Testen Sie den Rechnungseingang mit Ihren eigenen Belegen und exportieren Sie eine DATEV-EXTF-Datei.
Ja, einen der umfassendsten. lexoffice exportiert Belege, Buchungsstapel und Bankumsätze im DATEV-Format, manuell oder automatisiert über die DATEV-Datenservices, und bietet Ihrem Steuerberater einen kostenlosen Zugang zum direkten Abruf. Wer in lexoffice bucht, braucht dafür kein weiteres Tool. Quelle: help.lexware.de (geprüft am 2026-07-17).
Nur für den Schritt davor. NameQuick Invoices sammelt Eingangsrechnungen per E-Mail-Weiterleitung oder Upload, liest ZUGFeRD/XRechnung-XML aus oder nutzt OCR, lässt Sie prüfen und exportiert daraus eine DATEV-EXTF-Datei. Sinnvoll ist das, wenn Sie diese Belege nicht einzeln in lexoffice anlegen, sondern als fertige Datei übergeben wollen.
Nein. Es gibt keine Anbindung an lexoffice und keine Live-DATEV-Schnittstelle. NameQuick Invoices erzeugt eine DATEV-EXTF-Datei (und optional CSV), die Sie oder Ihr Steuerberater manuell in DATEV importieren.
Nein. Es ist keine Buchhaltungssoftware und ersetzt weder lexoffice noch Ihren Steuerberater. Für die Verbuchung und für steuerliche Fragen ist Ihr Steuerberater zuständig.