lexoffice hat einen ausgereiften DATEV-Export samt kostenlosem Steuerberater-Zugang. Hier steht ehrlich, wann Sie damit fertig sind und wann Eingangsrechnungen davor noch einen Schritt brauchen.
Wenn Sie Ihre Belege in lexoffice (heute Lexware Office) erfassen, ist der DATEV-Export bereits eingebaut: lexoffice erzeugt DATEV-konforme Exporte und stellt Ihrem Steuerberater einen kostenlosen Zugang bereit, über den er die Daten direkt zieht. Für diesen Fall brauchen Sie nichts Zusätzliches. Offen bleiben nur Eingangsrechnungen, die sich außerhalb der Software sammeln und trotzdem vollständig an den Steuerberater müssen.
lexoffice gehört zu den Werkzeugen mit einem der vollständigsten nativen DATEV-Exporte. Wenn Ihre Buchhaltung in lexoffice läuft, ist der Weg zum Steuerberater bereits gelöst, und die folgenden Punkte sind der ehrliche Grund, warum ein zweites Tool dafür überflüssig ist.
Quellen
Der DATEV-Export von lexoffice gibt aus, was in lexoffice erfasst wurde. Er löst nicht das Sammeln und Prüfen der Eingangsrechnungen, bevor sie dort landen. Für viele kleine Betriebe steckt genau dort die Arbeit: Rechnungen per E-Mail, ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien und gescannte Belege, die jemand zusammentragen, auslesen und kontrollieren muss.
Wenn Sie nicht jede eingehende Rechnung einzeln in lexoffice anlegen, sondern einen geprüften Stapel Eingangsrechnungen als fertige Datei an den Steuerberater geben wollen, brauchen Sie davor einen sauberen Sammel- und Prüfschritt. Wer den Abgleich lieber vom Bankkonto aus angehen will: Mit Heft entwickeln wir gerade einen Beleg-Agenten, der beim Bankkonto ansetzt, zu jeder Zahlung den fehlenden Beleg findet und ihn an DATEV bzw. Ihren Steuerberater übergibt (namequick.app/de/heft).
So bereiten Sie die Eingangsrechnungen, die lexoffice nicht abdeckt, für den Steuerberater vor:
1.Eingangsrechnungen einsammeln
Sammeln Sie PDF-Rechnungen, ZUGFeRD/XRechnung-Dateien und Scans an einer Stelle, zum Beispiel in einem eigenen Postfach oder Ordner, und gleichen Sie sie mit den Zahlungen auf dem Geschäftskonto ab.
2.Auslesen und prüfen
Prüfen Sie Rechnungsnummer, Datum, Beträge und Steuersatz. Bei E-Rechnungen zählt das XML; achten Sie auf Duplikate und fehlende Belege.
3.DATEV-EXTF-Datei exportieren
Übergeben Sie die geprüften Belege an Ihren Steuerberater, etwa über DATEV Unternehmen online oder als DATEV-EXTF-Buchungsstapel bzw. CSV aus Ihrer Buchhaltungssoftware.
Der DATEV-Export ist ein Datei-Export mit anschließendem manuellem Import, keine Live-Schnittstelle zur DATEV-API. Einzelne E-Rechnungen können Sie vorab kostenlos im Browser mit dem E-Rechnung-Validator prüfen. Für steuerliche Fragen und die Verbuchung ist Ihr Steuerberater zuständig.
Jeder Beleg. Gefunden.
Heft soll fehlende Belege zu Ihren Buchungen finden und Rechnungen aus Portalen und E-Mails einsammeln. Entdecken Sie den geplanten Workflow und melden Sie sich für den frühen Zugang an.
Ja, einen der umfassendsten. lexoffice exportiert Belege, Buchungsstapel und Bankumsätze im DATEV-Format, manuell oder automatisiert über die DATEV-Datenservices, und bietet Ihrem Steuerberater einen kostenlosen Zugang zum direkten Abruf. Wer in lexoffice bucht, braucht dafür kein weiteres Tool. Quelle: help.lexware.de (geprüft am 2026-07-17).
Nein. Der Export übergibt nur Daten. Für steuerliche Fragen und die endgültige Verbuchung ist Ihr Steuerberater zuständig.